Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Leistungen des Ulrich Gaul, GAUL.IT, Parkhofstr.21, 41836 Hückelhoven, Telefon: 02433-918393, Telefax: 02433-918395, E-Mail:
1.2 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit der Händlerin in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Gegenüber Verbrauchern werden die AGB nur Vertragsbestandteil, wenn er Anbieter den Kunden bei Vertragsschluss auf die AGB hinweist, dem Kunden die Möglichkeit gibt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.
1.4 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Bedingungen des Kunden, die von den nachfolgend getroffenen Regelungen abweichen oder ihnen entgegenstehen, finden nicht Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand, Allgemeines
2.1 Diese AGB regeln den Verkauf von Hardware (§ 6) sowie die Erbringung von Wartungsleistungen an Hardware (§ 7) durch den Anbieter. Hardware im Sinne dieser AGB sind z.B. Personal Computer, Telefone, Router sowie entsprechendes Zubehör, jedoch keine reine Software.
2.2 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
§ 3 Verträge und Angebote
3.1 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
3.2 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch den Anbieter zustande.
3.3 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Inhalt des Auftrags, der Preisliste, der jeweiligen produktspezifischen Leistungs- oder Produktbeschreibungen und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die
Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge.
3.4 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Anbieterschriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 4 Preise, Vergütung und Fälligkeit
4.1 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
4.2 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung und Kosten für Lieferung sowie für etwaige Versicherungskosten ab dem Standort des Anbieters in Hückelhoven.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
4.4 Bei Wartungsleistungen wird die vereinbarte Vergütung als eine jährliche Pauschale für zwölf Monate im Voraus fällig. Als Abrechnungszeitraum gilt jeweils der Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am 1. Januar eines Jahres.
4.5 Bei Wartungsleistungen ist der Anbieter berechtigt, die Preise kalenderjährlich an allgemeine Listenpreise anzupassen. Eine Preissteigerung von mehr als 5 % ist schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, können beide Parteien den Vertrag mit Wirkung ab dem Zeitpunkt, für den eine Preissteigerung verlangt wird,außerordentlich kündigen.
§ 5 Verzug
5.1 Wenn der Kunde Verbraucher ist, beträgt der Zinssatz während des Zahlungsverzuges 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.
5.2 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Zinssatz während des Zahlungsverzuges 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Im Falle des Zahlungsverzugs des Unternehmers hat der Anbieter zudem Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40 Euro (§ 288 Abs.5 S.1 BGB). Der Anbieter behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. In diesem Fall ist die Pauschale anzurechnen.
5.3 Kommt der Kunde bei Wartungsleistungen in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die Wartungsleistungen bis zum Wegfall des Verzugs einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
5.4 Kommt der Kunde bei Wartungsleistungen für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise in Verzug, so kann der Anbieter das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
5.5 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Anbieter vorbehalten.
§ 6 Hardwareverkauf
Gegenstand des Hardwareverkaufs ist ausschließlich die Übertragung von Besitz und Eigentum an der Hardware vom Anbieter auf den Kunden. Installation, Konfiguration, Einweisung und/oder Schulung sind nicht Gegenstand des Vertrages. Hierzu bedarf
es besonderer Vereinbarungen.
§ 7 Wartungsleistungen
7.1 Wartungsumfang
7.1.1 Der Anbieter wird die zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der zu wartenden Hardware erforderlichen vorbeugenden Leistungen (Instandhaltung) und Reparaturen oder Ersatz bei Beseitigung von aufgetretenen Störungen (Instandsetzung) nachfolgend „Wartungsleistungen“ genannt, durchführen.
7.1.2 Zur Durchführung der Wartungsleistungen kann der Anbieter fehlerhafte Teile bzw. fehlerhafte Systeme austauschen sowie technische Änderungen einbauen. Verwendete Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile sind entweder neu oder hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit neuen Teilen gegenüber gleichwertig. Technische Änderungen müssen vorab mit dem Kunden abgestimmt werden. Ausgetauschte Teile werden Eigentum des Anbieters. Der Anbieter kann das System oder Teile des Systems zur Fehlerbehebung in seinen Betrieb mitnehmen und stattdessen ein gleichwertiges Leihgerät unentgeltlich zur
Verfügung stellen. Im Falle des Einsatzes von Leih- oder Austauschgeräten umfassen die Tätigkeiten des Anbieters eine Rückinstallation der gesicherten User-Daten (sofern vorhanden). Auf ausgewechselten oder zurückgenommenen Teilen oder Systemen gespeicherte Daten werden vom Anbieter unverzüglich gelöscht. Ist dies nicht möglich, wird der Anbieter diese Teile vollständig unbrauchbar machen. Die Entsorgung getauschter Ersatzteile ist in den Leistungen eingeschlossen.
7.1.3 Nicht unter diese Wartungsleistung fallen Leistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Verbrauchs- und Verschleißteilen. Werden diese Leistungen auf Anforderung des Kunden durch den Anbieter erbracht, werden diese gesondert, entsprechend den jeweils geltenden Preisen vom Anbieter gegenüber dem Kunden abgerechnet.
7.1.4 Nicht unter diese Instandsetzungsarbeiten fallen Störungen an der Hardware, die durch eine nicht ordnungsmäßige Benutzung der Hardware (z. B. Nichtbeachtung des betreffenden Benutzerhandbuchs), Änderungen der Hardware durch den Kunden oder von diesem eingeschaltete Dritte oder durch sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht werden.
7.1.5 Gegenüber Kunden im Sinne von § 14 BGB (Unternehmern) steht die Durchführung der Wartung unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter von seinem jeweiligen Vorlieferant selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert wird.
7.1.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). Der Anbieter haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
7.2 Leistungszeitraum
7.2.1 Die Instandhaltungsarbeiten erfolgen während üblichen Geschäftszeiten des Anbieters.
7.2.2 Die Instandsetzungsarbeiten erfolgen nach Eingang der Störungsmeldung während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters möglichst am gleichen Arbeitstag, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag.
7.3 Leistungsort
7.3.1 Leistungsort für die Wartung der Hardware des Kunden ist die vereinbarte Betriebsstätte des Kunden und der dort angegebene Installationsort.
7.3.2 Die Umsetzung von Hardware an einen anderen als den vereinbarten Leistungsort ist dem Anbieter durch den Kunden spätestens zwei Monate vorher schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird der Anbieter die Wartung fortsetzen, wenn damit kein erhöhter Aufwand verbunden ist. Beeinflusst die Umsetzung den Aufwand für die Erbringung der Leistung, so ist der Anbieter berechtigt, die Zahlung einer den veränderten Verhältnissen angemessenen Vergütung zu verlangen.
7.4 Abnahme
7.4.1 Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) tritt Wirkung der Abnahme auch ohne Erklärung des Kunden ein (fiktive Abnahme), wenn dieser zur Abnahme verpflichtet ist und die Abnahme trotz angemessener Fristsetzung nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
7.4.2 Die Rechtsfolgen nach 7.4.1 treten nur dann ein, wenn der Anbieter dem Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. Der Hinweis muss in Textform erfolgen.
7.4.3 Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gelten Wartungsleistungen nach Ablauf von 14 Kalendertagen ab Abschluss der Wartungsleistungen als durch den Kunden abgenommen, es sei denn, dass der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist wesentliche Sachmängel schriftlich gerügt hat.
7.5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
7.5.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für den Anbieter erbracht werden.
7.5.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Anbieters bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde:
– sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht
– dafür sorgt, dass den vom Anbieter eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu der Hardware gewährt
wird
– den Mitarbeitern des Anbieters rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt
7.5.3 Erforderlich für eine ordnungsgemäße Fehlerbeseitigung ist, dass
– der Fehler vom Kunden ausreichend beschrieben wird und für den Anbieter bestimmbar ist
– festgestellte Fehler mit einer Fehlermeldung der vorgesehenen Form gemeldet werden
– erforderliche Unterlagen für die Fehlerbeseitigung des Anbieters zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden
– der Kunde nicht in die Hardware eingegriffen oder sie geändert hat
– die Hardware unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der technischen Produktbeschreibung
betrieben wird
7.5.4 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
7.6 Vertragslaufzeit und Kündigung
Ist bei Wartungsverträgen keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 8 Gewährleistung
8.1 Ist der Kunde Verbraucher, erfolgt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
8.2.1 Ist die Ausführung der Mängelbeseitigung (Ziffer 8.1) mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Kunden nach Wahl des Anbieters zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) zu. Hat der Kunde dem Anbieter nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigert der Anbieter die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, bleibt dem Kunden in Bezug auf die Mängelbeseitigung das Recht vorbehalten wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Vergütung zu verlangen. Bei einer die Funktionstauglichkeit nicht einschränkenden unerheblichen Abweichung der Leistung kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
8.2.2 Hat der Anbieter nach Meldung einer Störung Leistungen für eine Mangelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor und hätte der Kunde dies erkennen können, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze des Anbieters zugrunde gelegt.
8.2.3 Die Sachmangelhaftung erlischt für solche durch den Anbieter erbrachten Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Die Sachmangelhaftung erlischt ferner, wenn der Kunde nach Erkennbarkeit eines Mangels diesen nicht unverzüglich schriftlich beim Anbieter rügt oder die Leistung nicht unter den vertraglich vereinbarten Bedingungen entsprechend der Dokumentation genutzt wird.
8.2.4 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil der
Leistungsgegenstand nachträglich an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort verbracht wurde.
8.2.5 Die Gewährleistungsansprüche gemäß Ziffer 8.2.1 und 8.2.2 stehen dem Kunden gegenüber dem Anbieter ein Jahr ab Abnahme der jeweiligen Leistung zu.
§ 9 Haftung auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz
9.1 Ist der Kunde Verbraucher, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Ist der Kunde Unternehmer, haftet der Anbieter nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
9.2.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Anbieter stets unbeschränkt
a) bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
c) soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
9.2.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
9.2.3 Bei Vereinbarung einer Einmal-Vergütung ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf 10 % des Netto- Auftragsvolumens pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres auf 25 % des Netto- Auftragsvolumens begrenzt. Bei Vereinbarung einer wiederkehrenden Vergütung ist die Haftung bei Sach- und sonstigen Schäden auf 10 % des Netto-Jahresentgelts pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres auf 25 % des Netto-Jahresentgelts begrenzt. Die Parteien können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Vorrangig ist eine gesondert vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 9.2.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
9.3. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 9.2.2.
9.4 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße
Datensicherung durchgeführt hat.
9.5 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten die Ziffern 9.1 bis 9.4 entsprechend.
9.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
§ 11 Höhere Gewalt
11.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Anbieter nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die
unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
11.2 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Anbieter auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
11.3 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
§ 12 Elektronische Rechnung
Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.
§ 13 Kundenservice
Bei Fragen oder Beschwerden erreichen Sie unseren Kundendienst für den Standort Hückelhoven von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 18.30 Uhr sowie an Samstagen zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 02433-918 393 und für den Standort Bingen von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie an Samstagen zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 06721-949 230 20. Unter https://www.gaul.it/kontakt finden Sie zudem ein Kontaktformular unter dem den Anbieter zu den zuvor angegebenen Zeiten erreichbar ist.
§ 14 Datenschutz
Der Anbieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden notwendig ist. Zu diesem Zweck speichert Gaulit.IT die Bestellung und die Bestelldaten des Kunden. Im Übrigen gelten die Angaben der Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 15 OS-Plattform; Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Sonstige Bedingungen
16.1 Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Bei Kunden, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der nicht überwiegend der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen werden.
16.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hückelhoven.
16.4 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Hückelhoven.
16.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Der Anbieter haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
16.6 Sind eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2021